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   LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04   

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https://dejure.org/2006,43138
LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04 (https://dejure.org/2006,43138)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02.03.2006 - 12 O 485/04 (https://dejure.org/2006,43138)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02. März 2006 - 12 O 485/04 (https://dejure.org/2006,43138)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Dies gilt im Übrigen für die anwaltliche Haftung angesichts des mit dieser beruflichen Tätigkeit verbundenen ungewöhnlich hohen Risikos und der regelmäßig bestehenden Beweisproblematik in besonderem Maße ( BGH, NJW 1985, 2250, 2252; Kleine-Cosack, BRAO, 3. Auflage, § 51b Rdn. 2).

    Im Übrigen ist es für den Verjährungseintritt nach § 51b, 1. Alt. BRAO auch unerheblich, ob der Geschädigte Kenntnis von seinem Schaden oder der Pflichtwidrigkeit seines Anwalts erlangt hat ( BGH, NJW 1985, 2250, 2252), so dass es auf die endgültige Klärung des Restitutionsanspruchs und seiner Folgen für das dingliche Nutzungsrecht nicht ankommt.

    Dieser Anspruch verjährt jedoch seinerseits wiederum nach § 51b BRAO a.F. nach drei Jahren, beginnend mit dem Eintritt der Primärverjährung, sofern das Mandat zu dieser Zeit noch fortbesteht ( BGH, NJW 1985, 2250, 2253).

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Insbesondere führt die Versäumung der Ausschlussfrist des § 30a VermG nach höchstrichtlicher Rechtsprechung zu einem endgültigen und auch einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zugänglichen Rechtsverlust ( BVerwGE 101, 39, 42, 44), mit der Folge, dass sich zu diesem Zeitpunkt auch der hierdurch eingetretene Schaden realisiert (BGH, Nichtannahmebeschluss vom 05.08.2002, Az.: IX ZR 307/00 ).

    Unter Zugrundelegung eines pflichtwidrigen Versäumnisses, eine entsprechende Antragstellung in der Zeit vom 25.12.1993 bis zum 25.06.1994 nachzuholen, hat sich der Schaden jedoch anerkanntermaßen im Zeitpunkt des Fristablaufs durch endgültigen Rechtsverlust realisiert ( BVerwGE 101, 39, 42, 44; BGH, Nichtannahmebeschluss vom 05.08.2002, Az.: IX ZR 307/00 ), so dass die Verjährung des Primäranspruchs am 24.06.1997 und die des Sekundäranspruchs am 23.06.2000 eingetreten ist.

  • BGH, 05.08.2002 - IX ZR 307/00

    Rechtsfolgen der Versäumung der Anmeldefrist

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Insbesondere führt die Versäumung der Ausschlussfrist des § 30a VermG nach höchstrichtlicher Rechtsprechung zu einem endgültigen und auch einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zugänglichen Rechtsverlust ( BVerwGE 101, 39, 42, 44), mit der Folge, dass sich zu diesem Zeitpunkt auch der hierdurch eingetretene Schaden realisiert (BGH, Nichtannahmebeschluss vom 05.08.2002, Az.: IX ZR 307/00 ).

    Unter Zugrundelegung eines pflichtwidrigen Versäumnisses, eine entsprechende Antragstellung in der Zeit vom 25.12.1993 bis zum 25.06.1994 nachzuholen, hat sich der Schaden jedoch anerkanntermaßen im Zeitpunkt des Fristablaufs durch endgültigen Rechtsverlust realisiert ( BVerwGE 101, 39, 42, 44; BGH, Nichtannahmebeschluss vom 05.08.2002, Az.: IX ZR 307/00 ), so dass die Verjährung des Primäranspruchs am 24.06.1997 und die des Sekundäranspruchs am 23.06.2000 eingetreten ist.

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Dabei ist in Fällen, in denen es um die Versäumung einer prozessualen oder hinsichtlich des Eintritts der Verjährung auch einer materiellen Frist geht, in der Regel davon auszugehen, dass die Verjährung mit Ablauf dieser Frist beginnt ( BGH, NJW 2000, 1263, 1264).

    Zwar ist ein Rechtsanwalt stets gehalten, seine Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus resultierende mögliche Schadensersatzansprüche hinzuweisen, mit der Folge, dass er sich anderenfalls auf die Verjährung seiner Primärverpflichtung nicht berufen kann ( BGH, NJW 2000, 1263, 1264).

  • BGH, 15.12.1988 - IX ZR 33/88

    Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz; Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Insbesondere wurde eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anwaltsberatung z.B. im Unterschied zu Ansprüchen des Vermieters nach § 558 BGB a.F. abgelehnt, da diese in der Regel nicht mit deliktischen Ansprüchen konkurrieren ( BGH, NJW 1990, 326, 327; BGH, NJW 1996, 2929, 2931).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Insbesondere wurde eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anwaltsberatung z.B. im Unterschied zu Ansprüchen des Vermieters nach § 558 BGB a.F. abgelehnt, da diese in der Regel nicht mit deliktischen Ansprüchen konkurrieren ( BGH, NJW 1990, 326, 327; BGH, NJW 1996, 2929, 2931).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Ist der Schaden noch nicht bezifferbar, ist der Geschädigte in solchen Fällen verpflichtet, den Ablauf der Verjährungsfrist durch eine entsprechende Feststellungsklage zu unterbrechen ( BGH, NJW 1993, 1320, 1321) bzw. nach neuem Verjährungsrecht zu hemmen.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06

    Anwaltsvertrag: Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen positiver

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. März 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 12 O 485/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 2. März 2006 - 12 O 485/04 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen an sie, 154.821,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 30. Juni 2004 zu zahlen;.

  • OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 121/11

    Anwaltsregressprozess: Beweiserleichterungen für das hypothetische Verhalten

    Die vom Beklagten zu 1. unter dem 15.10.2004 für die Klägerin eingereichte Klage gegen Rechtsanwalt F... wies das Landgericht Potsdam durch Urteil vom 02.03.2006 (12 O 485/04) zurück (Bl. 9 GA).

    Nach alledem konnte bereits im Zeitpunkt der Beauftragung der Beklagten ein Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen Rechtsanwalt F... in Höhe von 154.821,04 EUR, wie er Gegenstand des Rechtsstreits vor dem Landgericht Potsdam (12 O 485/04) war, nicht mit Erfolg durchgesetzt werden.

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